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OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - 3 U 46/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07
Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden
Vielmehr können auch neue Klageanträge, etwa ein neuer Hilfsantrag (BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 -V ZR 62/91, JZ 1993, 1112, 1114, insoweit in BGHZ 121, 248 ff. nicht abgedruckt) oder eine Klageänderung (OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619), neues Vorbringen in diesem Sinn sein. - OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines …
Zum Vorbringen zählen neben Tatsachenvortrag und Beweisantritt alle Angriffs- und Verteidigungsmittel; dazu kann auch eine Klageänderung gehören (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1993, 619). - OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten …
In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619;… Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).